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Forschungszulage

Im Rahmen der Forschungszulage ist erstmalig eine rückwirkende Förderung von Projekten im Bereich der Forschung & Entwicklung möglich. Gefördert werden Vorhaben, die nach dem 1.Januar 2020 gestartet wurden.


Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung und kann rückwirkend für eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung, Auftragsforschung und auch Eigenleistungen von Einzelunternehmern beantragt werden, die nach dem 01.01.2020 gestartet wurden. Einzel- oder Kooperationsprojekte aller in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und Körper- schaftsteuergesetzes sind förderfähig. Unter- nehmensgröße und Branchenzugehörigkeit sind dabei nicht relevant. Gefördert werden Vorhaben im Bereich der Grundlagen- forschung, industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung.

Durch die Verkündung des Wachstums- chancengesetzes am 27. März 2024, wurde die Forschungszulage noch attraktiver. KMUs können ab 2024 eine Erhöhung der Forschungszulage um 10 Prozentpunkte be- antragen, d.h. die Förderung steigt von 25 % auf 35 % der Bemessungsgrundlage (förder- fähige Projektkosten). Zudem wurde u.a. auch die Bemessungsgrundlage von bisher 4 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR angehoben, d.h. die maximale Förderung pro Jahr steigt von 1 Mio. EUR auf 2,5 Mio. EUR (bzw. 3,5 Mio. EUR für KMUs).

Zudem steigt die effektive Förderung für externe Entwicklungsaufträge in der EU/EWR2 von bisher 15% auf 17,5% (bzw. 24,5 % für KMUs). Der Stundensatz für Eigenleistungen von Einzelunternehmern wurde von 40 EUR auf 70 EUR je Arbeitsstunde angehoben. Ab 2024 können auch Abschreibungen von Anschaffungs- und Herstellungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens gefördert werden.

Der Antrag auf Forschungszulage kann innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Jahres, für das der Anspruch entstanden ist, gestellt werden.

ZIM

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) hat sich über viele Jahre bewährt und gilt als  das Flaggschiff der Förderprogramme. Gefördert wird die Entwicklung neuer oder signifikant verbesserter Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen nahezu aller Branchen.


Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) hat sich über viele Jahre bewährt und gilt als das Flaggschiff unter den Förder- programmen. Ins Leben gerufen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, fördert das Programm die Entwicklung neuer oder signifikant verbesserter Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen. Bezuschusst werden innovative Einzel- oder Kooperationsprojekte deutscher Unternehmen aller Technologiebereiche. Im Rahmen von Kooperationsprojekten werden auch Forschungsinstitute, Hochschulen und Uni- versitäten gefördert.

Dabei werden interne und externe Ent- wicklungskosten, Materialkosten, sowie Ge- meinkosten bezuschusst. Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden. Das Vorhaben kann nach der Antragseinreichung aber sofort auf eigenes Risiko begonnen werden. Im Unterschied zu vielen anderen Programmen, muss hier die Bewilligung nicht abgewartet werden.

KMU Innovativ

KMU-Innovativ unterstützt die industrielle Forschung und Entwicklung von besonders innovativen Technologien, die das Potential haben, Branchen zu transformieren und lang- fristige wirtschaftliche Wachstumsimpulse zu setzen.


KMU-Innovativ unterstützt die industrielle Forschung und Entwicklung von besonders innovativen Technologien, die das Potential haben, Branchen zu transformieren und langfristige wirtschaftliche Wachstumsimpulse zu setzen. Die Förderbereiche umfassen unter anderem Bioökonomie, Elektronik, autonomes Fahren, zivile Sicherheit, Medizintechnik, IKT, interaktive Technologien, Materialforschung, Photonik, Quantentechnologien und Pro- duktionstechnologie. Dabei unterstützt das Programm sowohl einzelbetriebliche als auch kooperative Forschungs- und Entwicklungs- projekte, die zu neuen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen führen können.

Energie­forschungs­programm

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verfolgt mit dem 8. Energieforschungsprogramm das klare Ziel, Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu gestalten.


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verfolgt mit dem 8. Energieforschungsprogramm – ein zukunfts- weisendes Vorhaben, das Forschung, Ent- wicklung und Innovation an der vordersten Front der Energiewende positioniert, das klare Ziel, Deutschland bis zum Jahr 2045 klima- neutral zu gestalten. Das 8. Energie- forschungsprogramm fördert Kosten für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die innovative Energietechnologien vorantreiben.

Mögliche Förderkonstellationen sind Einzel- projekte kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), Verbundprojekte zwischen Industrie und Forschungseinrichtungen sowie spezielle Förderungen für innovative Start-ups im Energiebereich. Dabei werden insbesondere Ausgaben für Personal, Instrumente und Ausrüstung, Forschungsinfrastruktur, welche Labore, spezielle Test- und Messgeräte sowie fortgeschrittene IT-Ressourcen, die zur Durchführung und Unterstützung innovativer Energieuntersuchungen dienen, umfasst. Be- sonders im Fokus stehen Projekte, die die Dekarbonisierung und Energieeffizienz adres-sieren und technologische Durchbrüche in der Energiebranche ermöglichen könnten.

Horizon Europe

Horizon Europe gilt als Leuchtturm der europäischen Forschungs- und Innovations­förderung, der das Ziel des ökologischen und digitalen Wandels verfolgt. Horizon Europe ist mit einem beeindruckenden Budget von 95,5 Milliarden Euro ausgestattet.


Horizon Europe gilt als der Leuchtturm der europäischen Forschungs- und Innovations- förderung, der das Ziel des ökologischen und digitalen Wandels verfolgt. Als Nachfolge- programm von Horizon 2020 erstreckt sich Horizon Europe von 2021 bis 2027 und ist mit einem beeindruckenden Budget von 95,5 Milliarden Euro ausgestattet. Diese Initiative der Europäischen Union zielt darauf ab, grenz- überschreitende Kooperationen zu stärken und durch strategische Programmplanung tiefgreifende Veränderungen in unserer Gesellschaft und Wirtschaft zu bewirken.

Direkte Kosten wie Personalkosten, Ausrüstung und Verbrauchsmaterialien wer-den ebenso gefördert wie Reisekosten und die Kosten für Unteraufträge. Förderkon- stellationen umfassen Einzelfördermaß- nahmen sowie Konsortien von Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die länderübergreifend zusammenarbeiten.

SONSTIGE PROGRAMME

Auch die  Bundesländer und private Stiftungen bieten Unternehmen äußerst interessante  Subventionsmöglichkeiten, die leider viel zu wenig beachtet werden.


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Auch die einzelnen Bundesländer und private Stiftungen bieten äußerst interessante Sub- ventionsmöglichkeiten, die leider viel zu wenig genutzt werden. Bayern hat zum Beispiel mit den Programmen "Bayerisches Verbund- forschungsprogramm (BayVFP)", "Bayerisches Technologieförderprogramm plus (BayTP+)", "Förderprogramm der Bayerischen For- schungsstiftung", "Bayerisches Energie- forschungsprogramm" und vielen anderen Zuschüssen in der Technologieförderung so einiges zu bieten. Das badenwürttem- bergische Forschungsprogramm "Spitzen- forschung und Innovation" fördert gezielt Hochschulen und außeruniversitäre For- schungseinrichtungen, um die Forschungs- infrastruktur zu stärken und innovative Projekte zu unterstützen. Mit dem "LOEWE – Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich -ökonomischer Exzellenz" unterstützt Hessen die Entwicklung von Spitzenforschung in Ko- operation mit Hochschulen und Unternehmen. Das Programm des Bundeslands Sachsen "InnoTeam" unterstützt speziell die Bildung von Forscherteams, um innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie For- schungseinrichtungen voranzutreiben.