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Förderung erfolgreich beantragen
Technologieförderung erfolgreich beantragen
Fördermittel sind weder Hexenwerk noch bloße Legenden. Viele Unternehmer unterschätzen die Möglichkeiten öffentlicher Förderung. Bund, Länder, EU und private Stiftungen bieten attraktive Zuschussprogramme für Forschungs- und Innovationsvorhaben.
Die deutsche Fördermittel-Landschaft könnte man mit einem exquisit bestückten Buffet vergleichen – reichhaltig und vielfältig, aber auch ein bisschen überwältigend, wenn man nicht weiß, wo und wie man anfangen soll. Das schreckt vor allem kleine und mittlere Unternehmen ab, die wertvollen Ressourcen zu nutzen. Dabei sind Fördermittel doch gerade für sie der zusätzliche Booster für Wachstum und technologische Sprünge.
Bekannt aus
F&E Förderung für KMU und Konzerne
Forschungszulage
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung und kann rückwirkend für eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung, Auftragsforschung und auch Eigenleistungen von Einzelunternehmern beantragt werden, die nach dem 01.01.2020 gestartet wurden. Einzel- oder Kooperationsprojekte aller in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes sind förderfähig. Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit sind dabei nicht relevant. Gefördert werden Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung, industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung.
Durch die Verkündung des Wachstumschancengesetzes am 27. März 2024 wurde die Forschungszulage noch attraktiver. KMUs können ab 2024 eine Erhöhung der Forschungszulage um 10 Prozentpunkte beantragen, d.h. die Förderung steigt von 25 % auf 35 % der Bemessungsgrundlage (förderfähige Projektkosten). Zudem wurde u.a. auch die Bemessungsgrundlage von bisher 4 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR angehoben, d.h. die maximale Förderung pro Jahr steigt von 1 Mio. EUR auf 2,5 Mio. EUR (bzw. 3,5 Mio. EUR für KMUs).
Zudem steigt die effektive Förderung für externe Entwicklungsaufträge in der EU/EWR2 von bisher 15% auf 17,5% (bzw. 24,5 % für KMUs). Der Stundensatz für Eigenleistungen von Einzelunternehmern wurde von 40 EUR auf 70 EUR je Arbeitsstunde angehoben. Ab 2024 können auch Abschreibungen von Anschaffungs- und Herstellungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens gefördert werden.
Der Antrag auf Forschungszulage kann innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Jahres, für das der Anspruch entstanden ist, gestellt werden.
ZIM
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) hat sich über viele Jahre bewährt und gilt als das Flaggschiff unter den Förderprogrammen. Ins Leben gerufen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, fördert das Programm die Entwicklung neuer oder signifikant verbesserter Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen. Bezuschusst werden innovative Einzel- oder Kooperationsprojekte deutscher Unternehmen aller Technologiebereiche. Im Rahmen von Kooperationsprojekten werden auch Forschungsinstitute, Hochschulen und Universitäten gefördert.
Dabei werden interne und externe Entwicklungskosten, Materialkosten, sowie Gemeinkosten bezuschusst. Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden. Das Vorhaben kann nach der Antragseinreichung aber sofort auf eigenes Risiko begonnen werden. Im Unterschied zu vielen anderen Programmen muss hier die Bewilligung nicht abgewartet werden.
KMU Innovativ
KMU-Innovativ unterstützt die industrielle Forschung und Entwicklung von besonders innovativen Technologien, die das Potential haben, Branchen zu transformieren und langfristige wirtschaftliche Wachstumsimpulse zu setzen.
Die Förderbereiche umfassen unter anderem Bioökonomie, Elektronik, autonomes Fahren, zivile Sicherheit, Medizintechnik, IKT, interaktive Technologien, Materialforschung, Photonik, Quantentechnologien und Produktionstechnologie.
Dabei unterstützt das Programm sowohl einzelbetriebliche als auch kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen führen können.
Energieforschungsprogramm
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verfolgt mit dem 8.Energieforschungsprogramm – ein zukunftsweisendes Vorhaben, das Forschung, Entwicklung und Innovation an der vordersten Front der Energiewende positioniert - das klare Ziel, Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu gestalten. Das 8.Energieforschungsprogramm fördert Kosten für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die innovative Energietechnologien vorantreiben.
Mögliche Förderkonstellationen sind Einzelprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), Verbundprojekte zwischen Industrie und Forschungseinrichtungen sowie spezielle Förderungen für innovative Startups im Energiebereich. Dabei werden insbesondere Ausgaben für Personal, Instrumente und Ausrüstung, Forschungsinfrastruktur, welche Labore, spezielle Test- und Messgeräte sowie fortgeschrittene IT-Ressourcen, die zur Durchführung und Unterstützung innovativer Energieuntersuchungen dienen, umfasst. Besonders im Fokus stehen Projekte, die die Dekarbonisierung und Energieeffizienz adressieren und technologische Durchbrüche in der Energiebranche ermöglichen könnten.
Horizon Europe
Als Nachfolgeprogramm von Horizon 2020 erstreckt sich Horizon Europe von 2021 bis 2027 und ist mit einem beeindruckenden Budget von 95,5 Milliarden Euro ausgestattet. Diese Initiative der Europäischen Union zielt darauf ab, grenzüberschreitende Kooperationen zu stärken und durch strategische Programmplanung tiefgreifende Veränderungen in unserer Gesellschaft und Wirtschaft zu bewirken.
Direkte Kosten wie Personalkosten, Ausrüstung und Verbrauchsmaterialien werden ebenso gefördert wie Reisekosten und die Kosten für Unteraufträge. Förderkonstellationen umfassen Einzelfördermaßnahmen sowie Konsortien von Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die länderübergreifend zusammenarbeiten.
SONSTIGE PROGRAMME
Auch die einzelnen Bundesländer und private Stiftungen bieten äußerst interessante Subventionsmöglichkeiten, die leider viel zu wenig genutzt werden.
Bayern hat zum Beispiel mit den Programmen "Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)", "Bayerisches Technologieförderprogramm plus (BayTP+)", "Förderprogramm der Bayerischen Forschungsstiftung", "Bayerisches Energieforschungsprogramm" und vielen anderen Zuschüssen in der Technologieförderung so einiges zu bieten. Das baden-württembergische Forschungsprogramm "Spitzenforschung und Innovation" fördert gezielt Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, um die Forschungsinfrastruktur zu stärken und innovative Projekte zu unterstützen. Mit dem "LOEWE – Landes-Offensive zur Entwicklung wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz" unterstützt Hessen die Entwicklung von Spitzenforschung in Kooperation mit Hochschulen und Unternehmen. Das Programm des Bundeslands Sachsen "InnoTeam" unterstützt speziell die Bildung von Forscherteams, um innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Forschungseinrichtungen voranzutreiben.
F&E Förderung für KMU und Konzerne
Forschungszulage
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung und kann rückwirkend für eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung, Auftragsforschung und auch Eigenleistungen von Einzelunternehmern beantragt werden, die nach dem 01.01.2020 gestartet wurden. Einzel- oder Kooperationsprojekte aller in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und Körper- schaftsteuergesetzes sind förderfähig. Unter- nehmensgröße und Branchenzugehörigkeit sind dabei nicht relevant. Gefördert werden Vorhaben im Bereich der Grundlagen- forschung, industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung.Durch die Verkündung des Wachstums- chancengesetzes am 27. März 2024, wurde die Forschungszulage noch attraktiver. KMUs können ab 2024 eine Erhöhung der Forschungszulage um 10 Prozentpunkte be- antragen, d.h. die Förderung steigt von 25 % auf 35 % der Bemessungsgrundlage (förder- fähige Projektkosten). Zudem wurde u.a. auch die Bemessungsgrundlage von bisher 4 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR angehoben, d.h. die maximale Förderung pro Jahr steigt von 1 Mio. EUR auf 2,5 Mio. EUR (bzw. 3,5 Mio. EUR für KMUs).
Zudem steigt die effektive Förderung für externe Entwicklungsaufträge in der EU/EWR2 von bisher 15% auf 17,5% (bzw. 24,5 % für KMUs). Der Stundensatz für Eigenleistungen von Einzelunternehmern wurde von 40 EUR auf 70 EUR je Arbeitsstunde angehoben. Ab 2024 können auch Abschreibungen von Anschaffungs- und Herstellungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens gefördert werden.
Der Antrag auf Forschungszulage kann innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Jahres, für das der Anspruch entstanden ist, gestellt werden.
ZIM
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung und kann rückwirkend für eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung, Auftragsforschung und auch Eigenleistungen von Einzelunternehmern beantragt werden, die nach dem 01.01.2020 gestartet wurden. Einzel- oder Kooperationsprojekte aller in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und Körper- schaftsteuergesetzes sind förderfähig. Unter- nehmensgröße und Branchenzugehörigkeit sind dabei nicht relevant. Gefördert werden Vorhaben im Bereich der Grundlagen- forschung, industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung.
Durch die Verkündung des Wachstums- chancengesetzes am 27. März 2024, wurde die Forschungszulage noch attraktiver. KMUs können ab 2024 eine Erhöhung der Forschungszulage um 10 Prozentpunkte be- antragen, d.h. die Förderung steigt von 25 % auf 35 % der Bemessungsgrundlage (förder- fähige Projektkosten). Zudem wurde u.a. auch die Bemessungsgrundlage von bisher 4 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR angehoben, d.h. die maximale Förderung pro Jahr steigt von 1 Mio. EUR auf 2,5 Mio. EUR (bzw. 3,5 Mio. EUR für KMUs).
Zudem steigt die effektive Förderung für externe Entwicklungsaufträge in der EU/EWR2 von bisher 15% auf 17,5% (bzw. 24,5 % für KMUs). Der Stundensatz für Eigenleistungen von Einzelunternehmern wurde von 40 EUR auf 70 EUR je Arbeitsstunde angehoben. Ab 2024 können auch Abschreibungen von Anschaffungs- und Herstellungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens gefördert werden.
Der Antrag auf Forschungszulage kann innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Jahres, für das der Anspruch entstanden ist, gestellt werden.
KMU-Innovativ
KMU-Innovativ unterstützt die industrielle Forschung und Entwicklung von besonders innovativen Technologien, die das Potential haben, Branchen zu transformieren und langfristige wirtschaftliche Wachstumsimpulse zu setzen. Die Förderbereiche umfassen unter anderem Bioökonomie, Elektronik, autonomes Fahren, zivile Sicherheit, Medizintechnik, IKT, interaktive Technologien, Materialforschung, Photonik, Quantentechnologien und Pro- duktionstechnologie. Dabei unterstützt das Programm sowohl einzelbetriebliche als auch kooperative Forschungs- und Entwicklungs- projekte, die zu neuen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen führen können.
Der Antrag auf Forschungszulage kann innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Jahres, für das der Anspruch entstanden ist, gestellt werden.
Energieforschungsprogramm
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verfolgt mit dem 8. Energieforschungsprogramm – ein zukunfts- weisendes Vorhaben, das Forschung, Ent- wicklung und Innovation an der vordersten Front der Energiewende positioniert, das klare Ziel, Deutschland bis zum Jahr 2045 klima- neutral zu gestalten. Das 8. Energie- forschungsprogramm fördert Kosten für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die innovative Energietechnologien vorantreiben.
Mögliche Förderkonstellationen sind Einzel- projekte kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), Verbundprojekte zwischen Industrie und Forschungseinrichtungen sowie spezielle Förderungen für innovative Start-ups im Energiebereich. Dabei werden insbesondere Ausgaben für Personal, Instrumente und Ausrüstung, Forschungsinfrastruktur, welche Labore, spezielle Test- und Messgeräte sowie fortgeschrittene IT-Ressourcen, die zur Durchführung und Unterstützung innovativer Energieuntersuchungen dienen, umfasst. Be- sonders im Fokus stehen Projekte, die die Dekarbonisierung und Energieeffizienz adres-sieren und technologische Durchbrüche in der Energiebranche ermöglichen könnten.
Horizon Europe
Horizon Europe gilt als der Leuchtturm der europäischen Forschungs- und Innovations- förderung, der das Ziel des ökologischen und digitalen Wandels verfolgt. Als Nachfolge- programm von Horizon 2020 erstreckt sich Horizon Europe von 2021 bis 2027 und ist mit einem beeindruckenden Budget von 95,5 Milliarden Euro ausgestattet. Diese Initiative der Europäischen Union zielt darauf ab, grenz- überschreitende Kooperationen zu stärken und durch strategische Programmplanung tiefgreifende Veränderungen in unserer Gesellschaft und Wirtschaft zu bewirken.
Direkte Kosten wie Personalkosten, Ausrüstung und Verbrauchsmaterialien wer-den ebenso gefördert wie Reisekosten und die Kosten für Unteraufträge. Förderkon- stellationen umfassen Einzelfördermaß- nahmen sowie Konsortien von Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die länderübergreifend zusammenarbeiten.
Sonstige Programme
Auch die einzelnen Bundesländer und private Stiftungen bieten äußerst interessante Sub- ventionsmöglichkeiten, die leider viel zu wenig genutzt werden. Bayern hat zum Beispiel mit den Programmen "Bayerisches Verbund- forschungsprogramm (BayVFP)", "Bayerisches Technologieförderprogramm plus (BayTP+)", "Förderprogramm der Bayerischen For- schungsstiftung", "Bayerisches Energie- forschungsprogramm" und vielen anderen Zuschüssen in der Technologieförderung so einiges zu bieten. Das badenwürttem- bergische Forschungsprogramm "Spitzen- forschung und Innovation" fördert gezielt Hochschulen und außeruniversitäre For- schungseinrichtungen, um die Forschungs- infrastruktur zu stärken und innovative Projekte zu unterstützen. Mit dem "LOEWE – Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich -ökonomischer Exzellenz" unterstützt Hessen die Entwicklung von Spitzenforschung in Ko- operation mit Hochschulen und Unternehmen. Das Programm des Bundeslands Sachsen "InnoTeam" unterstützt speziell die Bildung von Forscherteams, um innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie For- schungseinrichtungen voranzutreiben.
Kunden, die uns vertrauen
Wie läuft eine Zusammenarbeit mit der
Hentschel Fördermittelberatung ab?
Erstgespräch
01
Wir verschaffen uns einen Überblick zu Ihrem Innovationsprojekt und geben Ihnen eine erste Einschätzung zur Förderfähigkeit.
Programmrecherche
02
Aus einigen Tausend Förderprogrammen selektieren wir das Richtige für Ihr Projekt. Bei mehreren Optionen wägen wir ab, mit welchem Programm Sie die bestmögliche Förderhöhe und -Wahrscheinlichkeit erzielen können und erarbeiten den idealen Förderweg für Sie.
Antragstellung
03
In einem ca. 2-stündigen Briefing Call klären wir alle Projektdetails ab, die wir für die Vorbereitung des Antrags benötigen und arbeiten diesen im Anschluss für Sie aus. Sie müssen lediglich die Projektzahlen dazu liefern. Eventuelle Nachforderungen bereiten wir ebenfalls in Abstimmung mit Ihnen vor.
Auszahlung Fördermittel
04
Nach der Bewilligung erhalten Sie noch ein Briefing zur Auszahlung der Fördermittel, den Next Stepps und zur Dokumentation Ihres Förderprojektes. Unser Erfolgshonorar wird nur bei einer bewilligten Förderung fällig. Daher sind wir ebenso an einer erfolgreichen Antragsstellung interessiert wie Sie.
Wie läuft eine Zusammenarbeit mit der
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01 Erstgespräch
Wir verschaffen uns einen Überblick zu Ihrem Innovationsprojekt.
02 Programmrecherche
Aus einigen Tausend Förderprogrammen selektieren wir das Richtige für Ihr Projekt. Bei mehreren Optionen wägen wir ab, mit welchem Programm Sie die bestmögliche Förderhöhe und -Wahrscheinlichkeit erzielen können und erarbeiten den idealen Förderweg für Sie.
03 Antragstellung
In einem ca. 2-stündigen Briefing Call klären wir alle Projektdetails ab, die wir für die Vorbereitung des Antrags benötigen und arbeiten diesen im Anschluss für Sie aus. Sie müssen lediglich die Projektzahlen dazu liefern. Eventuelle Nachforderungen bereiten wir ebenfalls in Abstimmung mit Ihnen vor.
04 Auszahlung Fördermittel
Nach der Bewilligung erhalten Sie noch ein Briefing zur Auszahlung der Fördermittel, den Next Stepps und zur Dokumentation Ihres Förderprojektes. Unser Erfolgshonorar wird nur bei einer bewilligten Förderung fällig. Daher sind wir ebenso an einer erfolgreichen Antragsstellung interessiert wie Sie.
F&E Projekte
Rückwirkend
Fördern
lassen
Erfolgsquote
Sie würden gerne Fördermittel für Ihre F&E Projekte beantragen, fühlen sich aber im „Fördermittel-Dschungel“ verloren? Sie scheuen die Bürokratie des Antragsprozesses? Sie haben bereits einen Antrag gestellt, waren aber nicht erfolgreich? Das ist keine Seltenheit. Die Fördermittellandschaft ist sehr komplex und gleicht einem schwer begehbaren Dickicht, in dem man sich mühsam vorantasten muss. Das benötigt Zeit und Muße. Die durchschnittlichen Bewilligungsquoten liegen bei vielen Programmen leider nur bei ca. 20 - 25 % – auf EU-Ebene sogar noch deutlich niedriger.
Seit mehr als 12 Jahren begleiten wir KMUs, große Unternehmen und Konzerne aller Branchen im Bereich der Innovationsförderung. Dabei arbeiten wir ausschließlich mit NICHT rückzahlbaren Zuschüssen - und das sehr erfolgreich! Unser Erfolgsgeheimnis? - Jahrelange Projekterfahrung, ein exzellentes Netzwerk und die Nähe zum Markt; unser Alleinstellungsmerkmal ist die exklusive Spezialisierung auf FuE-Förderung. Dadurch können wir sehr genau einschätzen, welche Stellschrauben die Chancen für Ihre Förderung erhöhen.
Sie haben Fragen zu Ihrem Förderpotential? Wir unterstützen Sie gerne dabei, Fördermittel erfolgreich zu beantragen. – Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und entscheiden Sie nach einem unverbindlichen Erstgespräch, ob wir der richtige Partner für Ihre Fördermission sind.
Fristablauf nicht verpassen!
Im Rahmen der Forschungszulage (FZul) können Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten erstmalig rückwirkend mit bis zu 2,5 Mio. EUR pro Jahr gefördert werden. – Für KMUs sind sogar bis zu 3,5 Mio. drin!
Der Antrag auf Forschungszulage kann innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Jahres, für das der Anspruch entstanden ist, gestellt werden.
Die Antragsfrist für das Jahr 2020 endet demnach Ende 2024!
– Wer also noch von einer Förderung für 2020 profitieren möchte, sollte jetzt aktiv werden!
F&E Projekte
Rückwirkend
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lassen
Fristablauf nicht verpassen!
Im Rahmen der Forschungszulage (FZul) können Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten erstmalig rückwirkend mit bis zu 2,5 Mio. EUR pro Jahr gefördert werden. – Für KMUs sind sogar bis zu 3,5 Mio. drin!
Der Antrag auf Forschungszulage kann innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Jahres, für das der Anspruch entstanden ist, gestellt werden.
Die Antragsfrist für das Jahr 2020 endet demnach Ende 2024!
– Wer also noch von einer Förderung für 2020 profitieren möchte, sollte jetzt aktiv werden!
Erfolgsquote
Sie würden gerne Fördermittel für Ihre F&E Projekte beantragen, fühlen sich aber im „Fördermittel-Dschungel“ verloren? Sie haben bereits einen Antrag gestellt, waren aber nicht erfolgreich? Das ist keine Seltenheit. Die Fördermittellandschaft ist sehr komplex und gleicht einem schwer begehbaren Dickicht, in dem man sich mühsam vorantasten muss. Das benötigt Zeit und Muße. Die durchschnittlichen Bewilligungsquoten liegen bei vielen Programmen leider nur bei ca. 20 - 25 % – auf EU-Ebene sogar noch deutlich niedriger.
Seit mehr als 12 Jahren begleiten wir KMUs, große Unternehmen und Konzerne aller Branchen sehr erfolgreich im Bereich der Innovationsförderung. Dabei arbeiten wir ausschließlich mit NICHT rückzahlbaren Zuschüssen - und das sehr erfolgreich! Unser Erfolgsgeheimnis? - jahrelange Projekterfahrung, ein exzellentes Netzwerk und die Nähe zum Markt; Unser Allein- stellungsmerkmal ist die exklusive Spezialisierung auf FuE-Förderung. Dadurch können wir sehr genau einschätzen, welche Stellschrauben die Chancen für Ihre Förderung erhöhen.
Sie haben Fragen zu Ihrem Förderpotential? Wir unterstützen Sie gerne dabei, Fördermittel erfolgreich zu beantragen. – Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und entscheiden Sie nach einem unverbindlichen Erstgespräch, ob wir der richtige Partner für Ihre Fördermission sind.
Förderung muss keine einmalige Sache sein.
Unternehmen können mehrere Projekte zu unterschiedlichen Themen parallel fördern lassen, solange sie sich klar voneinander abgrenzen. Für smarte Unternehmen ist der Posten „Fördermittel“ ein Dauergast in der Budgetplanung und ein zusätzlicher Booster auf der finanziellen Überholspur.
Fördermittel sind nicht nur für die Big Player.
Förderung muss keine einmalige Sache sein.
Unternehmen können mehrere Projekte zu unterschiedlichen Themen parallel fördern lassen, solange sie sich klar voneinander abgrenzen. Für smarte Unternehmen ist der Posten „Fördermittel“ ein Dauergast in der Budgetplanung und ein zusätzlicher Booster auf der finanziellen Überholspur.
Fördermittel sind nicht nur für die Big Player.
Förderung muss keine einmalige Sache sein.
Unternehmen können mehrere Projekte zu unterschiedlichen Themen parallel fördern lassen, solange sie sich klar voneinander abgrenzen. Für smarte Unternehmen ist der Posten „Fördermittel“ ein Dauergast in der Budgetplanung und ein zusätzlicher Booster auf der finanziellen Überholspur.
Fördermittel sind nicht nur für die Big Player.
KMUs, Selbstständige und Startups aufgepasst: In Deutschland richten sich mehr als 3.000 Programme direkt an Sie. Über 90% der Förderungen sind für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern ausgerichtet. Das bedeutet, besonders die Kleinen können groß abräumen.