Das passende Förderprogramm für Ihr Unternehmen zu finden, ist oft der schwierigste Schritt. In Deutschland gibt es tausende Förderprogramme und Fördermittel für Unternehmen – von Bund, Ländern und der EU. Dazu zählen z. B. die beiden Flaggschiffe der Innovationsförderung: die Forschungszulage oder das ZIM-Programm.
Eine erste Orientierung bieten die Förderdatenbank des Bundes (www.foerderdatenbank.de) und die Förderberatung des Bundes (www.foerderinfo.bund.de). Dort können Sie gezielt nach passenden Förderprogrammen in Deutschland suchen und erste Optionen für Ihr Vorhaben identifizieren.
In der Praxis zeigt sich jedoch: Entscheidend ist nicht nur die Recherche, sondern die richtige Auswahl und erfolgreiche Antragstellung. Genau hier unterstützen Fördermittelberater. Wir sind eine Beratung für Innovationsförderung und helfen Ihnen, passende Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu beantragen. – effizient und praxisnah.
In Bayern gibt es zahlreiche Förderprogramme für Forschung und Entwicklung (F&E), die Unternehmen bei der Umsetzung von Innovationsprojekten unterstützen. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen attraktive Zuschüsse zur Verfügung.
Zu den wichtigsten F&E-Förderprogrammen in Bayern zählen:
Bayerische Innovationsgutscheine (für KMU)
Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)
Bayerisches Technologieförderprogramm plus (BayTP+)
Bayerisches Energieforschungsprogramm
Programme wie Elektronische Systeme Bayern und IUK Bayern
Förderungen der Bayerischen Forschungsstiftung
Diese Programme fördern sowohl technologieoffene als auch spezialisierte Entwicklungen – von neuen Produkten bis hin zu digitalen und technologischen Lösungen.
Die Auswahl des passenden F&E-Förderprogramms in Bayern ist nur der erste Schritt. Entscheidend ist eine klare Struktur und förderkonforme Ausarbeitung des Fördermittelantrags. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Innovationsförderung und einem erfolgreichen Antrag.- Jetzt kostenfreie Beratung vereinbaren.
Die passende Innovationsförderung für Unternehmen zu finden, ist oft aufwendiger als gedacht. In Deutschland gibt es eine Vielzahl an staatlichen Förderungen und Zuschüssen – von Bund, Ländern und der EU – die je nach Projekt, Branche und Unternehmensgröße unterschiedlich ausgestaltet sind.
Eine erste Orientierung bieten die Förderberatung des Bundes (www.foerderinfo.bund.de) sowie die Förderdatenbank (www.foerderdatenbank.de). Dort können Sie gezielt nach Fördermitteln für Ihr Unternehmen suchen und passende Programme für Ihr Vorhaben identifizieren.
In der Praxis reicht die reine Recherche jedoch selten aus. Entscheidend ist, die richtigen Fördermittel für innovativen auszuwählen und den Antrag strukturiert sowie förderkonform aufzubereiten.
Wir sind Spezialisten für Innovationsförderung und unterstützen Unternehmen dabei, geeignete Förderprogramme zu finden, den Fördermittelantrag klar zu strukturieren und die Chancen auf eine Bewilligung zu erhöhen – effizient und praxisnah. Jetzt kostenfreie Erstberatung vereinbaren.
Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor Projektbeginn stellen und abklären, ab wann Sie mit der Entwicklung starten dürfen. Bei einem verfrühten Start verlieren Sie Ihren Förderanspruch! - Einzige Ausnahme ist die Forschungszulage. Wenn möglich, suchen Sie das persönliche Gespräch mit dem Projektträger, bevor Sie mit der Ausarbeitung des Antrags starten. Viele Projektträger bieten diese Möglichkeit an oder wünschen sich das sogar. In einem Telefonat oder persönlichen Gespräch können Sie vorab klären, ob Ihr Vorhaben wirklich in die Förderrichtlinien passt. Vielleicht haben Sie selbst ja einen wesentlichen Punkt nicht bedacht. Klären Sie in diesem Gespräch die wichtigsten Eckpunkte ab. Bei vielen Förderprogrammen für F&E ist die Unternehmensgröße der Antragsteller klar begrenzt. In der Regel ist diese über die sogenannte KMU Grenze definiert. Nur wenige Programme sind in Punkto Unternehmensgröße nach oben unbeschränkt und auch für große Unternehmen zugänglich. Die Wahl des richtigen Programms hängt auch davon ab, ob Sie ein Projekt mit voraussichtlichen Entwicklungskosten von einigen Tausend Euro oder mehreren Millionen planen. In vielen Zuschussprogrammen ist die maximal förderbare Projektsumme begrenzt. Es wäre schade, wenn Sie deshalb Gelder verschenken. Prüfen Sie, wie innovativ Ihr Vorhaben wirklich ist. Es reicht nicht aus, wenn das Produkt oder Verfahren, das Sie planen, nur in Ihrem Produktportfolio neu ist. Recherchieren Sie vorab im Internet zum Stand der Technik und Ihren Wettbewerbern, die vielleicht die gleiche Idee hatten und damit längst auf dem Markt sind. Dies gilt für Mitbewerber weltweit, nicht nur in Deutschland! Ihr Vorhaben muss wirklich eine Innovation beinhalten oder eine wesentliche Weiterentwicklung eines bestehenden Produktes sein. Für die Programme der einzelnen Bundesländer können sich nur Unternehmen bewerben, die Ihren Firmensitz bzw. einen Entwicklungsstandort in dem jeweiligen Bundesland haben. Häufig erhalten Sie in den Beratungsgesprächen auch wertvolle Tipps und Infos für die Antragstellung.
Grundsätzlich müssen alle Förderanträge vor Projektbeginn gestellt werden. Das Projekt darf in der Regel erst nach der Bewilligung bzw. mit Erteilung auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestartet werden. Bei vorzeitigem Projektstart verlieren Sie den Förderanspruch. Ausnahmen gibt es z.B. beim ZIM Programm. Hier darf das Vorhaben bereits nach Einreichung des Förderantrages auf eigenes Risiko gestartet werden. Die einzige Möglichkeit für eine rückwirkende Förderung bietet die Forschungszulage. Konkret heißt das, Unternehmen können erstmalig rückwirkend eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung, externe Forschungsaufträge und sogar F&E Eigenleistungen von Einzelunternehmern fördern lassen, die nach dem 01.01.2020 gestartet wurden. Ein Antrag auf Forschungszulage kann bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden.
Infos zur Forschungszulage
Ein Fördermittelantrag kostet Zeit und kann nicht einfach mal so nebenbei erledigt werden. Speziell der erste Antrag ist zäh. Planen Sie einige Wochen für die Recherche des richtigen Programms ein und dann nochmals vier bis sechs Wochen für die Ausarbeitung der Antragsunterlagen. Mit etwas Routine geht das später natürlich viel schneller. Was aber immer bleibt und auch kaum beeinflusst werden kann, ist die Bewilligungsphase. Bei schnellen Abläufen können Sie mit drei Monaten für die Begutachtung kalkulieren. Bei einigen Programmen sind aber sechs bis acht Monate durchaus üblich. Ausnahmen gibt es bei Programmen der Länder, wie z.B. den Innovationsgutsscheinen oder Digitalisierungsbonus. Hier dauert eine Bewilligung im Idealfall nur wenige Wochen.
In Deutschland steht Unternehmen eine große Bandbreite an staatlichen Fördermitteln und Subventionen zur Verfügung. Unternehmen haben die Wahl zwischen Bürgschaften, Haftungsfreistellungen, zinsverbilligten Darlehen, staatlichem Beteiligungskapital und den besonders attraktiven nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Fördermöglichkeiten gibt es für nahezu alle Branchen und Unternehmensgrößen. Gefördert werden vor allem innovative Vorhaben im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E). Dabei existieren sowohl branchenspezifische Förderprogramme, etwa für Unternehmen aus dem Maschinenbau, der Robotik, Softwareentwicklung, Medizintechnik, Automotive, den erneuerbaren Energien oder der Werkstofftechnik, als auch branchenoffene Programme wie die Forschungszulage oder das ZIM-Programm (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand).
Gerade für Startups gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten, beispielsweise Programme wie EXIST (Gründungsförderung aus der Hochschule), der High-Tech Gründerfonds (HTGF) oder spezielle Förderprogramme der Bundesländer für junge, innovative Unternehmen.
„Verlorene Zuschüsse", „direkte Zuschüsse" oder „nicht rückzahlbare Zuschüsse" sind Förderungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Voraussetzung dafür ist die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel.
Wir beraten KMU und Konzerne bei der Beantragung von F&E Zuschüssen. Hierbei liegen unsere Schwerpunkte in der Förderung von Software, Maschinenbau, Medizintechnik, Automotive, Robotik, Elektronik, Werkstofftechnik, Mess- und Regeltechnik, Lasertechnik und Recyclingtechnologie. Wir bieten strategisches Consulting zur Innovationsförderung für Unternehmen in der Produktentwicklung. Gerne besprechen wir Ihr Vorhaben in einem kostenfreien Erstgespräch.
Mehr über uns
Es gibt eine Vielzahl an staatlichen Zuschüssen für die Entwicklung technologischer Innovationen. Überlegen Sie sich vorab genau, ob Sie Ihr Entwicklungsvorhaben allein oder in Kooperation mit einem anderen Unternehmen bzw. einer Uni oder Forschungseinrichtung durchführen möchten. Für Kooperationsprojekte gibt es mehr Fördermöglichkeiten und häufig auch höhere Zuschüsse.
Die einzige Möglichkeit für eine rückwirkende Förderung bietet die Forschungszulage. Konkret bedeutet das, Unternehmen können erstmalig rückwirkend eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung, externe Forschungsaufträge und sogar F&E Eigenleistungen von Einzelunternehmern fördern lassen, die nach dem 01.01.2020 gestartet wurden. Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung und kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Unverbindlichen Fördermittelcheck vereinbaren.
Infos zur Forschungszulage
Das Forschungszulagengesetz (FZulG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist. Es ermöglicht bis zu 35 % Förderung von Projekten im Bereich Forschung und Entwicklung. Anträge können bis zu 4 Jahre rückwirkend gestellt werden.
Infos zur Forschungszulage
Zum 01.01.2020 trat das Forschungszulagengesetz (FZulG) in Kraft. Konkret heißt das, Unternehmen können rückwirkend eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung, externe Forschungsaufträge und sogar F&E Eigenleistungen von Einzelunternehmern fördern lassen, die nach dem 01.01.2020 gestartet wurden. Die Förderung kann bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden. Mit dem Wachstumschancengesetz wurden ab 2024 nochmals attraktivere Fördermöglichkeiten im Rahmen des Forschungszulagengesetzes auf den Weg gebracht.
Wie hoch ist die Förderung?
Es werden 25 % aus max. 10 Mio. Euro Projektsumme pro Jahr und Unternehmensverbund gefördert. KMU erhalten bis zu 35 % Förderung.
Wer wird gefördert?
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes sind förderfähig, unabhängig von Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit.
Was wird gefördert?
Die Forschungszulage fördert nachstehende Leistungen aus Einzel- oder Kooperationsprojekten der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung:
- Eigenbetriebliche Forschung:
Lohn- und Gehaltskosten der in dem F&E Vorhaben mitwirkenden Projektmitarbeiter. (einschl. Sonderzahlungen, wie z. B. Jahres-Boni, Leistungszulagen und Überstundenvergütungen, sowie des nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreien Arbeitgeberanteils für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers)
- Externe Forschungsaufträge:
60 % (70 % ab 2024) der Forschungsaufträge die extern an Universitäten, Forschungseinrichtungen oder andere Unternehmen vergeben werden. (Sitz des Auftragnehmers muss allerdings in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums2 sein (EU-Staaten plus Norwegen, Island und Liechtenstein)).
- Eigenleistungen eines Einzelunternehmers:
Eigenleistungen eines Einzelunternehmers, wenn der Inhaber eines Ein-Personen-Betriebs selbst Forschung und Entwicklung betreibt. Der Einzelunternehmer kann 40 EUR/h bis max. 40 Arbeitsstunden pro Woche als förderfähige Aufwendungen ansetzen. Seit 2024 wurde der Stundensatz auf 70 EUR/h angehoben.
Seit 2024 sind auch anteilige Anschaffungs- und Herstellungskosten für Anlagen förderfähig, z.B. Labor- und Testgeräte oder Prüfstände. Angesetzt werden kann hier die jeweilige Wertminderung im Projektzeitraum. Allerdings müssen sie zwingend für das Projekt erforderlich sein und dürfen ausschließlich eigenbetrieblich verwendet werden.
Ab 2026 gibt es weitere Änderungen.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Zweistufiges Antragsverfahren:
1.) Antrag auf Bescheinigung eines begünstigten FuE-Vorhabens stellen unter www.bescheinigung-forschungszulage.de.
2.) Über MyElster Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt stellen
Die Forschungszulage wird mit der nächsten fälligen Einkommen- oder Körperschaftssteuer verrechnet und bei Verlusten ausbezahlt.
Der Antrag kann vor, während oder nach Beendigung des Forschungsvorhabens gestellt werden (Innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Jahres, für das der Anspruch auf die Forschungszulage entstanden ist.)
Infos zur Forschungszulage
Im Rahmen des sogenannten „Investitionsbooster“ / Steuerlichen Investitionssofortprogramms hat die Bundesregierung Änderungen an der Forschungszulage beschlossen, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten, um Forschung & Entwicklung (FuE) noch stärker zu fördern. Hier die wichtigsten Punkte in der Übersicht:
1. Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage: Bisherige Grenze: 10 Mio. € pro Unternehmen und Jahr → künftig: 12 Mio. €. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bedeutet dies Höchstzulagen von bis zu 4,2 Mio. € jährlich. Für größere Unternehmen beträgt die Höchstzulage 3 Mio. €.
2. Gemein- und Betriebskostenpauschale: Erstmalig wird eine Pauschale von 20 % der förderfähigen Aufwendungen eingeführt. Künftig können zusätzlich zu Personal- und Auftragskosten pauschal 20 % der förderfähigen Aufwendungen als Gemein- und Betriebskosten angesetzt werden.
3. Stundensatz für Eigenleistungen: Der bisher gültige Höchststundensatz für Eigenleistungen (z. B. Einzelunternehmer, Mitunternehmer) wird von derzeit 70 €/h auf 100 €/h angehoben.
Gültig sind die Änderungen nur für Vorhaben, die ab dem 1. Januar 2026 begonnen werden.
Infos zur Forschungszulage
Unternehmen können im Rahmen des Forschungszulagengesetzes ihre Entwicklungsprojekte fördern lassen, die nach dem 01.01.2020 gestartet wurden. Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes sind förderfähig. Unabhängig von Branche und Größe des Unternehmens können abgeschlossene, begonnene oder geplante Vorhaben beantragt werden.
Infos zur Forschungszulage
Selbst Unternehmen ohne Gewinn können die Forschungszulage beantragen. In diesem Fall erfolgt keine Verrechnung der Zulage mit der Körperschafts- oder Einkommensteuer. Stattdessen wird dem Unternehmen der Betrag direkt ausgezahlt.
Infos zur Forschungszulage
Ja, die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung, die darauf abzielt, die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE) sowohl von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als auch von Großunternehmen und Konzernen zu unterstützen.
Infos zur Forschungszulage
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes sind förderfähig. Unabhängig von Branche und Größe des Unternehmens kann die Forschungszulage für abgeschlossene, begonnene oder geplante Vorhaben beantragt werden.
Infos zur Forschungszulage
Die Beantragung der Forschungszulage ist jederzeit möglich! Für das Einreichen des Antrags sind keine Fristen zu beachten. Wichtig ist lediglich, dass mit den FuE-Vorhaben nach Inkrafttreten des Gesetzes (Stichtag ist der 01. Januar 2020) begonnen wurde. Der Antrag auf Forschungszulage kann innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Jahres, für das der Anspruch entstanden ist, gestellt werden.
Infos zur Forschungszulage
Seit 2020 haben Unternehmen in Deutschland die Möglichkeit, die Bescheinigung für ihre FuE-Vorhaben zu beantragen, um die steuerliche Forschungszulage zu erhalten. Die Begutachtung der Anträge sowie die Zertifizierung über ein förderwürdiges F&E Vorhaben wird von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) übernommen, die von der VDI Technologiezentrum GmbH, dem DLR Projektträger (DLR-PT) und der AiF Projekt GmbH gemeinsam betrieben wird.
Anträge können online unter www.bescheinigung-forschungszulage.de eingereicht werden.
Infos zur Forschungszulage
Sofern sich die Projekte klar voneinander abgrenzen, haben Unternehmen die Möglichkeit, Forschungszulage für mehrere F&E-Projekte zu beantragen. Allerdings liegt die Bemessungsgrundlage bei 4 Mio. EUR jährlich bzw. ab 2024 bei 10 Mio. EUR jährlich. Daraus ergibt sich eine maximale Förderung von 1 Mio. EUR bzw. 3,5 Mio. EUR pro Jahr. Ab 2026 liegt die maximale Bemessungsgrundlage bei 12 Mio. EUR.
Infos zur Forschungszulage
Ein Antrag auf Forschungszulage kann zu jedem Zeitpunkt - also vor, während oder auch nach Abschluss des Projektes - beantragt werden. Allerdings ist der Antrag innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Jahres, für das der Anspruch entstanden ist, zu stellen.
Infos zur Forschungszulage
Das Antragsverfahren der Forschungszulage ist im Vergleich zu anderen Förderprogrammen sehr schlank. Der zweistufige Antragsprozess der Forschungszulage läuft wie folgt ab:
1. Bescheinigungsverfahren (https://portal.bescheinigung-forschungszulage.de)
Antrag auf Bescheinigung nach § 6 Forschungszulagengesetz (FZulG) über ein förderfähiges Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Hier erfolgt die technische Begutachtung des Vorhabens innerhalb von 3 Monaten. (Für die Registrierung auf dem Antragsportal ist das Elster-Zertifikat des antragstellenden Unternehmen notwendig.)
2. Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage (www.elster.de)
Sobald Sie die Bescheinigung über ein förderfähiges FuE-Vorhaben erhalten haben, können Sie für die bereits abgelaufenen Wirtschaftsjahre einen Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage stellen. Dazu müssen Sie für jedes Projektjahr rückwirkend die Ist-Kosten über MyElster an Ihr zuständiges Finanzamt melden. Die vom Finanzamt bestätigte Fördersumme können Sie dann in Ihrer nächsten Steuererklärung als Steuervorauszahlung geltend machen.
Infos zur Forschungszulage
Am 01.01.2020 trat mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) ein sehr erfolgreiches Förderinstrument in Kraft. Konkret heißt das, Unternehmen können erstmalig rückwirkend eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung, externe Forschungsaufträge und sogar F&E Eigenleistungen von Einzelunternehmern fördern lassen, die nach dem 01.01.2020 gestartet wurden.
Infos zur Forschungszulage
Am 27.03.2024 wurde das Wachstumschancengesetz verkündet. Für das Forschungszulagengesetz bedeutet dies ab dem Tag nach der Verkündung noch attraktivere Fördermöglichkeiten. Bisher war die Forschungszulage bis 2026 zeitlich begrenzt - mit der Gesetzesänderung gilt sie nun unbefristet. Zudem wurde die Bemessungsgrundlage von bisher 4 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR angehoben, d.h. die maximale Förderung steigt von 1 Mio. EUR auf 3,5 Mio. EUR pro Jahr.
Neben Personalkosten und externen Entwicklungskosten werden künftig auch Anschaffungs- und Herstellungskosten für Anlagen gefördert. Zudem steigt die effektive Förderung für externe Entwicklungsaufträge von bisher 15% auf 17,5%. Der Stundensatz für Eigenleistungen von Einzelunternehmern wird von 40 EUR auf 70 EUR je Arbeitsstunde angehoben. Außerdem können KMUs künftig eine Erhöhung der Forschungszulage um 10 Prozentpunkte beantragen, d.h. sie steigt von 25 auf 35 Prozent der Bemessungsgrundlage.
Infos zur Forschungszulage
Die Forschungszulage fördert nachstehende Leistungen aus Einzel- oder Kooperationsprojekten der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung mit 25 % bzw. 35 % bei KMU:
- Eigenbetriebliche Forschung:
Lohn- und Gehaltskosten der in dem F&E Vorhaben mitwirkenden Projektmitarbeiter (einschl. Sonderzahlungen, wie z. B. Jahres-Boni, Leistungszulagen und Überstundenvergütungen, sowie des nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreien Arbeitgeberanteils für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers)
- Externe Forschungsaufträge:
60 % bzw. 70% der Forschungsaufträge die extern an Universitäten, Forschungseinrichtungen oder andere Unternehmen vergeben werden. (Sitz des Auftragnehmers muss allerdings in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums2 sein (EU-Staaten plus Norwegen, Island und Liechtenstein)).
- Eigenleistungen eines Einzelunternehmers oder Mitunternehmers:
Eigenleistungen eines Einzelunternehmers oder Mitunternehmers, wenn der Inhaber eines Ein-Personen-Betriebs selbst Forschung und Entwicklung betreibt. Der Einzelunternehmer kann 40 EUR/h bzw. 70 EUR/h ab 2024 und 100 EUR ab 2026 bis max. 40 Arbeitsstunden pro Woche als förderfähige Aufwendungen ansetzen.
- Wirtschaftsgüter
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, können Abschreibungen von Anschaffungs- und Herstellungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens in der Forschungszulage angerechnet werden. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
- Das Wirtschaftsgut wurde nach dem 27. März 2024 angeschafft oder hergestellt.
- Das Wirtschaftsgut wird im begünstigten FuE-Vorhaben ausschließlich eigenbetrieblich verwendet.
- Das Wirtschaftsgut ist für die Durchführung des FuE-Vorhabens erforderlich.
- Gemein- und Betriebskostenpauschale
Für Projekte die ab 01.01.2026 starten gibt es eine Pauschale von 20 % der förderfähigen Aufwendungen, die Gemein- und sonstige Betriebskosten abdeckt.
Infos zur Forschungszulage
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes sind förderfähig. Unabhängig von Branche und Größe des Unternehmens kann Forschungszulage für abgeschlossene, begonnene oder geplante Vorhaben beantragt werden, die nach dem 01.01.2020 gestartet wurden.
Infos zur Forschungszulage
Innerhalb von 1 Monat kann Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Forschungszulage eingelegt werden. Zusätzlich lässt sich die F&E Zertifizierung auch für andere Projekte beantragen. Technische Argumentation nochmals genau prüfen. Gerne einen kostenfreien Fördermittelcheck mit uns vereinbaren.
Infos zur Forschungszulage
Die Förderinitiative KMU-innovativ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch finanzielle Mittel in aktuellen und zukünftig bedeutenden Technologiefeldern, die wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands beitragen. Zu den geförderten Technologiebereichen gehören:
- Bioökonomie
- Elektrotechnik und autonomes Fahren sowie Supercomputing
- Forschung für zivile Sicherheit
- Medizintechnik
- Informations- und Kommunikationstechnologie
- Interaktive Technologie rund um Gesundheit und Lebensqualität
- Materialforschung
- Fotonik und Quantentechnologie
- Produktionstechnologie
- Ressourceneffizienz sowie der Klimaschutz
Kleine und mittlere Unternehmen aus Deutschland, die in der Forschung und Entwicklung aktiv sind, können Einzel- oder Kooperationsprojekte beantragen.
Ja, das Förderprogramm KMU-Innovativ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zielt darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland bei der Umsetzung innovativer Projekte zu unterstützen.
KMU-innovativ deckt verschiedene Technologiefelder ab, darunter Biomedizin, Elektronik, autonomes Fahren, Informations- und Kommunikationstechnologien, Materialforschung und Photonik.
Das Verfahren ist zweistufig: Zuerst wird eine Projektskizze eingereicht. Basierend darauf erfolgt eine Aufforderung zur Einreichung eines Vollantrags.
Ja, die Fristen für die Einreichung von Projektskizzen für KMU-Innovativ sind typischerweise der 15. April und der 15. Oktober jeden Jahres.
Die Entscheidung über die Projektskizzen erfolgt in der Regel zwei bis drei Monate nach deren Einreichung.
Abhängig von der Unternehmensgröße, regionaler Lage des antragsstellenden Unternehmens und der Projektart (Einzel- oder Kooperationsprojekt) liegt die Förderquote bei ZIM zwischen 25% und 60%.
Antragsberechtigt sind primär kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die unter 250 Mitarbeiter beschäftigen. Im Rahmen von Kooperationsprojekten sind auch Unternehmen unter 1.000 Mitarbeiter antragsberechtigt. Eine Antragsstellung für Forschungsinstitute, Hochschulen und Universitäten ist ebenfalls nur im Rahmen von Kooperationsprojekten möglich.
Der Antrag auf ZIM-Förderung muss zwingend vor dem Projektstart eingereicht werden. Eine nachträgliche Antragstellung für bereits begonnene Projekte ist nicht zulässig. Allerdings dürfen Projekte bereits nach der Einreichung des Förderantrages auf eigenes Risiko gestartet werden. Eingangsbestätigung beachten!
Ja wie der Name schon sagt: Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen in der Forschung und Entwicklung neuer Projekte.
Innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten dürfen maximal zwei Projekte im Rahmen von ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) bewilligt werden.
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Dauer bis zu einer Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung beträgt in der Regel ca. drei Monate. Es kann jedoch auf eigenes Risiko bereits nach Antragseingang beim Projektträger mit dem Vorhaben begonnen werden.
Das 8. Energieforschungsprogramm zielt darauf ab, Innovationen und technologische Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien zu fördern. Es unterstützt Forschung und Entwicklung, die zur Energiewende beitragen und eine nachhaltige, umweltfreundliche Energieversorgung in Deutschland sicherstellen sollen.
Förderfähig sind in der Regel Unternehmen der Privatwirtschaft, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, sowie teilweise auch öffentliche Institutionen und gemeinnützige Organisationen, die in den Bereich der Energieinnovation und -forschung involviert sind.
Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Kooperationsprojekten, die sich mit der Entwicklung und Verbesserung von Technologien für erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Energiespeicherung und -übertragung sowie integrierte Energiesysteme befassen.
Bewerbungen erfolgen typischerweise über Ausschreibungen, die auf der offiziellen Website des Programms veröffentlicht werden. Bewerber müssen einen detaillierten Projektvorschlag einreichen, der den Anforderungen der jeweiligen Ausschreibung entspricht.
Die Bewertung der Anträge erfolgt auf Basis der wissenschaftlichen Exzellenz, der Innovationskraft des Projekts, der fachlichen Kompetenz des Antragstellers sowie der potenziellen ökologischen und ökonomischen Auswirkungen des Projekts.
Horizont Europa ist das ambitionierte Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm der Europäischen Union, das von 2021 bis 2027 läuft. Es zielt darauf ab, die Wissenschaft in Europa durch die Finanzierung von grenzüberschreitenden Forschungsprojekten zu stärken und innovative Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen zu fördern.
Grundsätzlich müssen alle Förderanträge vor Projektbeginn gestellt werden. Das Projekt darf in der Regel erst nach der Bewilligung bzw. mit Erteilung auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestartet werden. Bei vorzeitigem Projektstart verlieren Sie den Förderanspruch. Ausnahmen gibt es z.B. beim ZIM Programm. Hier darf das Vorhaben bereits nach Einreichung des Förderantrages auf eigenes Risiko gestartet werden. Die einzige Möglichkeit für eine rückwirkende Förderung bietet die Forschungszulage. Konkret heißt das, Unternehmen können erstmalig rückwirkend eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung, externe Forschungsaufträge und sogar F&E Eigenleistungen von Einzelunternehmern fördern lassen, die nach dem 01.01.2020 gestartet wurden.
Unternehmen, Forschungsinstitute, Universitäten, Einzelpersonen und Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten sowie aus assoziierten Ländern können sich um Mittel aus Horizont Europa bewerben. Teilweise können auch Organisationen aus Nicht-EU-Ländern teilnehmen, abhängig von den spezifischen Regeln des jeweiligen Aufrufs.
Horizont Europa fördert eine Vielzahl von Projekten, von Grundlagenforschung bis hin zu marktnahen Innovationen, einschließlich Kooperationsprojekte, Forschung für KMUs, Start-up-Finanzierungen und Projekte, die sich mit gesellschaftlichen Herausforderungen wie Klimawandel, Gesundheit und digitaler Transformation befassen.
Anträge für Horizont Europa müssen durch das Funding and Tenders Portal der Europäischen Kommission eingereicht werden. Dort finden Sie alle offenen Ausschreibungen und die spezifischen Anforderungen für jede Fördermöglichkeit.
Die Europäische Kommission bietet zahlreiche Informationsressourcen, Leitfäden und Hilfswerkzeuge an, um Antragstellern bei der Vorbereitung ihrer Anträge zu helfen. Es gibt auch nationale Kontaktstellen, die spezifische Unterstützung und Beratung bieten können.