FAQs
Wie finde ich das richtige Förderprogramm für F&E Projekte?
Innovationsfinanzierung durch Fördermittel ist ein wichtiger Motor für Unternehmen. Besonders attraktiv sind natürlich die nicht rückzahlbaren Zuschüsse. Aktuell gibt es mehrere tausend verschiedene Fördermöglichkeiten für Unternehmen von Bund, Länder und EU. Der erste und sehr zeitraubende Schritt auf dem Weg zum Zuschuss besteht darin, den richtigen Fördertopf für Ihr Unternehmen und Ihr Entwicklungsvorhaben zu finden. Eine sehr wertvolle Hilfe, die einen Überblick über die Förderlandschaft verschafft, ist die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: www.foerderdatenbank.de. Hier finden Sie alle Förderbekanntmachungen und können über die Schnellsuche die Eckdaten Ihres Unternehmens und Ihres Projektes eingeben. So erhalten Sie eine Auswahl der Förderprogramme, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen und vor allem eine hilfreiche Kurzübersicht zum jeweiligen Programm. Zudem bietet die Förderberatung der Bunderegierung unter www.foerderinfo.bund.de einen sehr guten Überblick über public funding auf Bund-, Länder- und EU-Ebene. Aber auch IHK, Förderlotsen oder Fördermittelberater können hier eine wertvolle Hilfe sein. Es lohnt sich, darüber nachzudenken, ob ein Outsourcing der Antragstellung nicht sinnvoller ist. Wir bieten praxisnahe Hilfe bei Fördermittelanträgen für Forschung- und Entwicklung.
Welche Fördermittel für F&E gibt es in Bayern?
Der Bund bietet mit dem ZIM Programm oder KMU-Innovativ seit Jahren eine sehr attraktive Fördermöglichkeit für KMU. Es lohnt sich allerdings, auch die Förderprogramme der einzelnen Bundesländer genauer zu betrachten. Vorallem Bayern bietet äußerst interessante Programme für Technologieförderung, sowohl technologieoffene als auch technologiespezifische Zuschüsse. Viele davon, wie z.B. die Bayerischen Innovationsgutscheine sind auf KMU, d.h. kleine und mittlere Unternehmen beschränkt. Aber es gibt durchaus auch Subventionen für große Unternehmen wie z.B. Elektronische Systeme Bayern, IUK - Informations- und Kommunikationstechnik Bayern, Bayerisches Energieforschungsprogramm, Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP), Bayerisches Technologieförderprogramm plus (BayTP+) oder das Förderprogramm der Bayerischen Forschungsstiftung, um nur einige zu nennen. Wir bieten praxisnahe Hilfe bei der Auswahl der richtigen Förderung und Fördermittelanträgen für Forschung- und Entwicklung.
Wie finde ich das richtige Förderprogramm?
Aktuell gibt es in Deutschland mehrere tausend verschiedene Fördermöglichkeiten auf Bundes-, Länder-, EU-Ebene oder von privaten Stiftungen. Der erste und sehr zeitraubende Schritt auf dem Weg zum Zuschuss besteht darin, das richtige Programm für Ihr Unternehmen und Ihr Projekt zu finden.
1. Förderinfo des Bundes
Auf der Homepage der Bundesregierung gibt es eine sehr hilfreiche Übersicht der Förderungen : www.foerderinfo.bund.de
2. Förderdatenbank
Eine ebenfalls sehr wertvolle Hilfe ist die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: www.foerderdatenbank.de
Hier können Sie über die Schnellsuche die Eckdaten Ihres Unternehmens und Ihres Projektes eingeben. So erhalten Sie eine Auswahl der Förderprogramme, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen und vor allem eine hilfreiche Kurzübersicht zum jeweiligen Programm. Aber auch IHK oder Fördermittelberater können hier eine wertvolle Hilfe sein.
Was muss ich bei einem Fördermittelantrag beachten? - Tipps zur Antragstellung für F&E Zuschüsse
Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor Projektbeginn stellen und abklären, ab wann Sie mit der Entwicklung starten dürfen. Bei einem verfrühten Start verlieren Sie Ihren Förderanspruch! - Einzige Ausnahme ist die Forschungszulage. Wenn möglich, suchen Sie das persönliche Gespräch mit dem Projektträger, bevor Sie mit der Ausarbeitung des Antrags starten. Viele Projektträger bieten diese Möglichkeit an oder wünschen sich das sogar. In einem Telefonat oder persönlichen Gespräch können Sie vorab klären, ob Ihr Vorhaben wirklich in die Förderrichtlinien passt. Vielleicht haben Sie selbst ja einen wesentlichen Punkt nicht bedacht. Klären Sie in diesem Gespräch die wichtigsten Eckpunkte ab. Bei vielen Förderprogrammen für F&E ist die Unternehmensgröße der Antragsteller klar begrenzt. In der Regel ist diese über die sogenannte KMU Grenze definiert. Nur wenige Programme sind in Punkto Unternehmensgröße nach oben unbeschränkt und auch für große Unternehmen zugänglich. Die Wahl des richtigen Programms hängt auch davon ab, ob Sie ein Projekt mit voraussichtlichen Entwicklungskosten von einigen Tausend Euro oder mehreren Millionen planen. In vielen Zuschussprogrammen ist die maximal förderbare Projektsumme begrenzt. Es wäre schade, wenn Sie deshalb Gelder verschenken. Prüfen Sie, wie innovativ Ihr Vorhaben wirklich ist. Es reicht nicht aus, wenn das Produkt oder Verfahren, das Sie planen, nur in Ihrem Produktportfolio neu ist. Recherchieren Sie vorab im Internet zum Stand der Technik und Ihren Wettbewerbern, die vielleicht die gleiche Idee hatten und damit längst auf dem Markt sind. Dies gilt für Mitbewerber weltweit, nicht nur in Deutschland! Ihr Vorhaben muss wirklich eine Innovation beinhalten oder eine wesentliche Weiterentwicklung eines bestehenden Produktes sein. Für die Programme der einzelnen Bundesländer können sich nur Unternehmen bewerben, die Ihren Firmensitz bzw. einen Entwicklungsstandort in dem jeweiligen Bundesland haben. Häufig erhalten Sie in den Beratungsgesprächen auch wertvolle Tipps und Infos für die Antragstellung.
Kann ein Förderantrag rückwirkend gestellt werden?
Grunsätzlich müssen alle Förderanträge vor Projektbeginn gestellt werden. Das Projekt darf in der Regel erst nach der Bewilligung bzw. mit Erteilung auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestartet werden. Bei vorzeitigem Projektstart verlieren Sie den Förderanspruch. Ausnahmen gibt es z.B. beim ZIM Programm. Hier darf das Vorhaben bereits nach Einreichung des Förderantrages auf eigenes Risiko gestartet werden. Die einzige Möglichkeit für eine rückwirkende Förderung bietet die Forschungszulage. Konkret heißt das, Unternehmen können erstmalig rückwirkend eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung, externe Forschungsaufträge und sogar F&E Eigenleistungen von Einzelunternehmern fördern lassen, die nach dem 01.01.2020 gestartet wurden.
Wieviel Zeit muss ich für einen Fördermittelantrag einplanen?
Ein Fördermittelantrag kostet Zeit und kann nicht einfach mal so nebenbei erledigt werden. Speziell der erste Antrag ist zäh. Planen Sie einige Wochen für die Recherche des richtigen Programms ein und dann nochmals vier bis sechs Wochen für die Ausarbeitung der Antragsunterlagen. Mit etwas Routine geht das später natürlich viel schneller. Was aber immer bleibt und auch kaum beeinflusst werden kann, ist die Bewilligungsphase. Bei schnellen Abläufen können Sie mit drei Monaten für die Begutachtung kalkulieren. Bei einigen Programmen sind aber sechs Monate durchaus üblich. Ausnahmen gibt es bei Programmen der Länder, wie z.B. den Innovationsgutsscheinen. Hier dauert eine Bewilligung im Idealfall nur wenige Wochen.
Was sind verlorene Zuschüsse?
„Verlorene Zuschüsse", „direkte Zuschüsse" oder „nicht rückzahlbare Zuschüsse" sind Förderungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Voraussetzung dafür ist die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel.
Was ist das Forschungszulagengesetz genau?
Das Forschungszulagengesetz (FZulG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist. Es ermöglicht die steuerliche Förderung der Personalkosten und externen Entwicklungskosten sowie Anschaffungs- und Herstellungskosten für Anlagen.
Einzel- oder Kooperationsprojekt?
Es gibt eine Vielzahl an staatlichen Zuschüssen für die Entwicklung technologischer Innovationen. Überlegen Sie sich vorab genau, ob Sie Ihr Entwicklungsvorhaben allein oder in Kooperation mit einem anderen Unternehmen bzw. einer Uni oder Forschungseinrichtung durchführen möchten. Für Kooperationsprojekte gibt es mehr Fördermöglichkeiten und häufig auch höhere Zuschüsse.
Wie läuft die Registrierung mit einem ELSTER-Zertifikat ab?
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen haben die Möglichkeit, über das MyElster ein Zertifikat zu beantragen. Dieses Zertifikat ermöglicht es, das Unternehmen im Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage anzumelden. Grundlegende Unternehmensdaten wie der Name, Rechtsform, Steuernummer etc. werden dabei automatisch von ELSTER übertragen. Zu beachten ist, dass ELSTER-Zertifikate nicht von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage erstellt werden.
Welche Branchen betreuen wir?
Unsere Branchenschwerpunkte liegen im Bereich Maschinenbau, Medizintechnik, Automotive / Zweiräder / Railway / Schifffahrt / Fahrzeugbau, Robotik, Chemie, IT, Elektronik, Rüstung, Luft- und Raumfahrt, Werkstofftechnik / -Entwicklung, Bio- / Nanotechnologie, Mess- und Regeltechnik, Optische Geräte, Lasertechnik, Verkehrstechnik, Hersteller von Geräten oder einzelnen Komponenten allgemein und grundsätzlich alle Unternehmen, die eigene Produkte entwickeln, auch Consumer Güter wie Sportgeräte, Kaffeemaschinen, Staubsauger, Rasierer, Heimwerker Geräte, Haushaltsgeräte, etc.).
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Das Förderangebot der EU, dem Bund, der Bundesländer und privaten Stiftungen ist breit gefächert. In Deutschland haben wir Zugriff auf mehrere tausend Förderprogramme. Unternehmen haben die Wahl zwischen Bürgschaften, Haftungsfreistellungen, zinsverbilligten Darlehen, (staatlichem) Beteiligungskapital und den begehrten nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Fördermöglichkeiten gibt es für nahezu alle Branchen und für Unternehmen jeder Größe.
Gibt es eine rückwirkende Förderung?
Die einzige Möglichkeit für eine rückwirkende Förderung bietet die Forschungszulage. Konkret heißt das, Unternehmen können erstmalig rückwirkend eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung, externe Forschungsaufträge und sogar F&E Eigenleistungen von Einzelunternehmern fördern lassen, die nach dem 01.01.2020 gestartet wurden.
Wie funktioniert die Forschungszulage?
Zum 01.01.2020 trat das Forschungszulagengesetz (FZulG) in Kraft. Seit Ende 2020 kann die Forschungszulage nun auch beantragt werden. Konkret heißt das, Unternehmen können rückwirkend eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung, externe Forschungsaufträge und sogar F&E Eigenleistungen von Einzelunternehmern fördern lassen, die nach dem 01.01.2020 gestartet wurden. Mit dem am 30.08.2023 vom Bundeskabinett verabschiedeten Wachstumschancengesetz werden nun nochmals attraktivere Fördermöglichkeiten im Rahmen des Forschungszulagengesetzes auf den Weg gebracht.
Wie hoch ist die Förderung?
Es werden 25 % aus max. vier Mio. Euro Projektsumme pro Jahr und Unternehmensverbund gefördert. In Summe bedeutet das also eine max. Förderung von einer Mio. Euro pro Jahr. Geplant ist nun eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. € für alle Aufwendungen, die nach dem 31.12.2023 entstehen. Die maximal erreichbare FZul pro Jahr erhöht sich damit von 1 Mio. € auf 3 Mio. €.
Wer wird gefördert?
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes sind förderfähig, unabhängig von Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit.
Was wird gefördert?
Die Forschungszulage fördert nachstehende Leistungen aus Einzel- oder Kooperationsprojekten der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung:
- Eigenbetriebliche Forschung:
Lohn- und Gehaltskosten der in dem F&E Vorhaben mitwirkenden Projektmitarbeiter. (einschl. Sonderzahlungen, wie z. B. Jahres-Boni, Leistungszulagen und Überstundenvergütungen, sowie des nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreien Arbeitgeberanteils für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers) - Externe Forschungsaufträge:
60 % der Forschungsaufträge die extern an Universitäten, Forschungseinrichtungen oder andere Unternehmen vergeben werden. (Sitz des Auftragnehmers muss allerdings in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums2 sein (EU-Staaten plus Norwegen, Island und Liechtenstein)). Das Entgelt für Auftragsforschung soll zukünftig zu 70 % der Bemessungsgrundlage zugerechnet werden. - Eigenleistungen eines Einzelunternehmers:
Eigenleistungen eines Einzelunternehmers, wenn der Inhaber eines Ein-Personen-Betriebs selbst Forschung und Entwicklung betreibt. Der Einzelunternehmer kann 40 EUR/h bis max. 40 Arbeitsstunden pro Woche als förderfähige Aufwendungen ansetzen. Der Stundensatz soll künftig auf 70 EUR/h angehoben werden.
Geplant ist nun, auch anteilige Anschaffungs- und Herstellungskosten für Anlagen in die Bemessungsgrundlage einfließen zu lassen - dann können also auch z.B. Labor- und Testgeräte oder Prüfstände im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten berücksichtigt werden. Angesetzt werden kann hier die jeweilige Wertminderung im Projektzeitraum. Hierbei ist es nicht erforderlich, dass die Wirtschaftsgüter ausschließlich für das Projekt genutzt oder hierfür neu angeschafft werden. Allerdings müssen sie zwingend für das Projekt erforderlich sein und dürfen ausschließlich eigenbetrieblich verwendet werden.
Zudem sollen KMUs künftig zusätzlich eine Erhöhung der Forschungszulage um 10 Prozentpunkte beantragen können.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Zweistufiges Antragsverfahren:
1.) Antrag auf Bescheinigung eines begünstigten FuE-Vorhabens stellen unter www.bescheinigung-forschungszulage.de.
2.) Über MyElster Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt stellen
Die Forschungszulage wird mit der nächsten fälligen Einkommen- oder Körperschaftssteuer verrechnet und bei Verlusten ausbezahlt.
Der Antrag kann vor, während oder nach Beendigung des Forschungsvorhabens gestellt werden (Innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Jahres, für das der Anspruch auf die Forschungszulage entstanden ist.)
Wer profitiert von der Forschungszulage?
Unternehmen können im Rahmen des Forschungszulagengesetzes ihre Entwicklungsprojekte fördern lassen, die nach dem 01.01.2020 gestartet wurden. Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes sind förderfähig. Unabhängig von Branche und Größe des Unternehmens können abgeschlossene, begonnene oder geplante Vorhaben beantragt werden.
Wird die Beantragung der Forschungszulage beeinflusst, wenn ich als sehr junges Unternehmen noch keinen Gewinn erwirtschafte?
Selbst Unternehmen ohne Gewinn können die Forschungszulage beantragen. In diesem Fall erfolgt keine Verrechnung der Zulage mit der Körperschafts- oder Einkommensteuer. Stattdessen wird dem Unternehmen der Betrag direkt ausgezahlt.
Kann die Forschungszulage auch vom Mittelstand beantragt werden?
Ja, die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung, die darauf abzielt, die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE) sowohl von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als auch von Großunternehmen und Konzernen zu unterstützen.
Können alle Branchen einen Antrag auf Forschungszulage stellen?
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes sind förderfähig. Unabhängig von Branche und Größe des Unternehmens können abgeschlossene, begonnene oder geplante Vorhaben beantragt werden.
Wie aufwändig ist das Verfahren bei der Beantragung der Forschungszulage?
Das Antragsverfahren der Forschungszulage ist im Vergleich zu anderen Förderprogrammen sehr schlank. Der zweistufige Antragsprozess der Forschungszulage läuft wie folgt ab:
1. Bescheinigungsverfahren (https://portal.bescheinigung-forschungszulage.de)
Antrag auf Bescheinigung nach § 6 Forschungszulagengesetz (FZulG) über ein förderfähiges Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage. Hier erfolgt die technische Begutachtung des Vorhabens innerhalb von 3 Monaten. (Für die Registrierung auf dem Antragsportal ist das Elster-Zertifikat des antragstellenden Unternehmen notwendig.)
2. Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage (www.elster.de)
Sobald Sie die Bescheinigung über ein förderfähiges FuE-Vorhaben erhalten haben, können Sie für die bereits abgelaufenen Wirtschaftsjahre einen Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage stellen. Dazu müssen Sie für jedes Projektjahr rückwirkend die Ist-Kosten über MyElster an Ihr zuständiges Finanzamt melden. Die vom Finanzamt bestätigte Fördersumme können Sie dann in Ihrer nächsten Steuererklärung als Steuervorauszahlung geltend machen.
Sind für die Beantragung der Forschungszulage Fristen zu berücksichtigen?
Die Beantragung der Forschungszulage ist jederzeit möglich! Für das Einreichen des Antrags sind keine Fristen zu beachten. Wichtig ist lediglich, dass mit den FuE-Vorhaben nach Inkrafttreten des Gesetzes (Stichtag ist der 01. Januar 2020) begonnen wurde. Der Antrag auf Forschungszulage kann innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Jahres, für das der Anspruch entstanden ist, gestellt werden.
Welche Bescheinigungsstelle ist für die Begutachtung der Anträge zur Forschungszulage zuständig?
Seit 2020 haben Unternehmen in Deutschland die Möglichkeit, die Bescheinigung für ihre FuE-Vorhaben zu beantragen, um die steuerliche Forschungszulage zu erhalten. Die Begutachtung der Anträge sowie die Zertifizierung über ein förderwürdiges F&E Vorhaben wird von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) übernommen, die von der VDI Technologiezentrum GmbH, dem DLR Projektträger (DLR-PT) und der AiF Projekt GmbH gemeinsam betrieben wird.
Anträge können online unter www.bescheinigung-forschungszulage.de eingereicht werden.
Kann ein Unternehmen Forschungszulage für mehrere FuE-Projekte beantragen?
Sofern sich die Projekte klar voneinander abgrenzen, haben Unternehmen die Möglichkeit, Forschungszulage für mehrere F&E-Projekte zu beantragen. Allerdings liegt die Bemessungsgrundlage bei 4 Mio. EUR jährlich bzw. ab 2024 bei 10 Mio. EUR jährlich. Daraus ergibt sich eine maximale Förderung von 1 Mio. EUR bzw. 3,5 Mio. EUR pro Jahr.
Kann der Antrag auf Forschungszulage nur für laufende Vorhaben gestellt werden?
Ein Antrag auf Forschungszulage kann zu jedem Zeitpunkt - also vor, während oder auch nach Abschluss des Projektes - beantragt werden. Allerdings ist der Antrag innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Jahres, für das der Anspruch entstanden ist, zu stellen.
Wer kann einen Antrag auf Forschungszualge stellen?
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes sind förderfähig. Unabhängig von Branche und Größe des Unternehmens können abgeschlossene, begonnene oder geplante Vorhaben beantragt werden, die nach dem 01.01.2020 gestartet wurden.
Was ist das Forschungszulagengesetz?
Am 01.01.2020 trat mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) ein sehr erfolgreiches Förderinstrument in Kraft. Konkret heißt das, Unternehmen können erstmalig rückwirkend eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung, externe Forschungsaufträge und sogar F&E Eigenleistungen von Einzelunternehmern fördern lassen, die nach dem 01.01.2020 gestartet wurden.
Was ändert sich durch das Wachstumschancengesetz für die Forschungszulage?
Am 27.03.2024 wurde das Wachstumschancengesetz verkündet. Für das Forschungszulagengesetz bedeutet dies ab dem Tag nach der Verkündung noch attraktivere Fördermöglichkeiten. Bisher war die Forschungszulage bis 2026 zeitlich begrenzt - mit der Gesetzesänderung gilt sie nun unbefristet. Zudem wurde die Bemessungsgrundlage von bisher 4 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR angehoben, d.h. die maximale Förderung steigt von 1 Mio. EUR auf 3,5 Mio. EUR pro Jahr.
Neben Personalkosten und externen Entwicklungskosten werden künftig auch Anschaffungs- und Herstellungskosten für Anlagen gefördert. Zudem steigt die effektive Förderung für externe Entwicklungsaufträge von bisher 15% auf 17,5%. Der Stundensatz für Eigenleistungen von Einzelunternehmern wird von 40 EUR auf 70 EUR je Arbeitsstunde angehoben. Außerdem können KMUs künftig eine Erhöhung der Forschungszulage um 10 Prozentpunkte beantragen, d.h. sie steigt von 25 auf 35 Prozent der Bemessungsgrundlage.
Welche Kosten werden durch die Forschungszulage gefördert?
Was tun, wenn der Antrag auf Zertifizierung über ein förderwürdiges F&E Vorhaben im Rahmen der Forschungszulage abgelehnt wird?
Innerhalb von 1 Monat kann Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt werden. Zusätzlich lässt sich die F&E Zertifizierung auch für andere Projekte beantragen.
Was wird im Rahmen des Förderprogramms KMU-Innovativ bezuschusst?
Die Förderinitiative KMU-innovativ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch finanzielle Mittel in aktuellen und zukünftig bedeutenden Technologiefeldern, die wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands beitragen. Zu den geförderten Technologiebereichen gehören:
- Bioökonomie
- Elektrotechnik und autonomes Fahren sowie Supercomputing
- Forschung für zivile Sicherheit
- Medizintechnik
- Informations- und Kommunikationstechnologie
- Interaktive Technologie rund um Gesundheit und Lebensqualität
- Materialforschung
- Fotonik und Quantentechnologie
- Produktionstechnologie
- Ressourceneffizienz sowie der Klimaschutz
Wer ist für KMU-Innovativ antragsberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen aus Deutschland, die in der Forschung und Entwicklung aktiv sind, können Einzel- oder Kooperationsprojekte beantragen.
Eignet sich KMU-Innovativ für den Mittelstand?
Ja, das Förderprogramm KMU-Innovativ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zielt darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland bei der Umsetzung innovativer Projekte zu unterstützen.
Was wird bei KMU-Innovativ gefördert?
KMU-innovativ deckt verschiedene Technologiefelder ab, darunter Biomedizin, Elektronik, autonomes Fahren, Informations- und Kommunikationstechnologien, Materialforschung und Photonik.
Wie funktioniert das Antragsverfahren bei KMU-Innovativ?
Das Verfahren ist zweistufig: Zuerst wird eine Projektskizze eingereicht. Basierend darauf erfolgt eine Aufforderung zur Einreichung eines Vollantrags.
Gibt es Fristen für die Einreichung bei KMU-Innovativ?
Ja, die Fristen für die Einreichung von Projektskizzen für KMU-Innovativ sind typischerweise der 15. April und der 15. Oktober jeden Jahres.
Wie lang ist die Bearbeitungszeit für KMU-Innovativ Anträge?
Die Entscheidung über die Projektskizzen erfolgt in der Regel zwei bis drei Monate nach deren Einreichung.
Wie hoch ist die Förderquote bei ZIM?
Abhängig von der Unternehmensgröße, regionaler Lage des antragsstellenden Unternehmens und der Projektart (Einzel- oder Kooperationsprojekt) liegt die Förderquote bei ZIM zwischen 25% und 60%.
Wer kann die ZIM-Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind primär kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die unter 250 Mitarbeiter beschäftigen. Im Rahmen von Kooperationsprojekten sind auch Unternehmen unter 1.000 Mitarbeiter antragsberechtigt. Eine Antragsstellung für Forschungsinstitute, Hochschulen und Universitäten ist ebenfalls nur im Rahmen von Kooperationsprojekten möglich.
Wann muss der Antrag für die ZIM-Förderung eingereicht werden?
Der Antrag auf ZIM-Förderung muss zwingend vor dem Projektstart eingereicht werden. Eine nachträgliche Antragstellung für bereits begonnene Projekte ist nicht zulässig. Allerdings dürfen Projekte bereits nach der Einreichung des Förderantrages auf eigenes Risiko gestartet werden. Eingangsbestätigung beachten!
Eignet sich ZIM für den Mittelstand?
Ja wie der Name schon sagt: Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen in der Forschung und Entwicklung neuer Projekte.
Wie oft kann man ZIM beantragen?
Innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten dürfen maximal zwei Projekte im Rahmen von ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) bewilligt werden.
Was muss bei der Projektplanung eines ZIM-Antrages beachtet werden?
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Dauer bis zu einer Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung beträgt in der Regel ca. drei Monate. Es kann jedoch auf eigenes Risiko bereits nach Antragseingang beim Projektträger mit dem Vorhaben begonnen werden. Das Programm läuft bis zum 31.12.2024. Anträge müssen bis spätestens zu diesem Zeitpunkt gestellt werden.
Was ist das Ziel des 8. Energieforschungsprogramms?
Das 8. Energieforschungsprogramm zielt darauf ab, Innovationen und technologische Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien zu fördern. Es unterstützt Forschung und Entwicklung, die zur Energiewende beitragen und eine nachhaltige, umweltfreundliche Energieversorgung in Deutschland sicherstellen sollen.
Wer kann Fördermittel im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms beantragen?
Förderfähig sind in der Regel Unternehmen der Privatwirtschaft, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, sowie teilweise auch öffentliche Institutionen und gemeinnützige Organisationen, die in den Bereich der Energieinnovation und -forschung involviert sind.
Welche Arten von Projekten werden im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms unterstützt?
Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Kooperationsprojekten, die sich mit der Entwicklung und Verbesserung von Technologien für erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Energiespeicherung und -übertragung sowie integrierte Energiesysteme befassen.
Wie kann man sich für die Förderung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms bewerben?
Bewerbungen erfolgen typischerweise über Ausschreibungen, die auf der offiziellen Website des Programms veröffentlicht werden. Bewerber müssen einen detaillierten Projektvorschlag einreichen, der den Anforderungen der jeweiligen Ausschreibung entspricht.
Welche Kriterien sind für die Bewilligung von Fördermitteln im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms ausschlaggebend?
Die Bewertung der Anträge erfolgt auf Basis der wissenschaftlichen Exzellenz, der Innovationskraft des Projekts, der fachlichen Kompetenz des Antragstellers sowie der potenziellen ökologischen und ökonomischen Auswirkungen des Projekts.
Was ist Horizont Europa?
Horizont Europa ist das ambitionierte Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm der Europäischen Union, das von 2021 bis 2027 läuft. Es zielt darauf ab, die Wissenschaft in Europa durch die Finanzierung von grenzüberschreitenden Forschungsprojekten zu stärken und innovative Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen zu fördern.
Kann ein Förderantrag rückwirkend gestellt werden?
Grundsätzlich müssen alle Förderanträge vor Projektbeginn gestellt werden. Das Projekt darf in der Regel erst nach der Bewilligung bzw. mit Erteilung auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestartet werden. Bei vorzeitigem Projektstart verlieren Sie den Förderanspruch. Ausnahmen gibt es z.B. beim ZIM Programm. Hier darf das Vorhaben bereits nach Einreichung des Förderantrages auf eigenes Risiko gestartet werden. Die einzige Möglichkeit für eine rückwirkende Förderung bietet die Forschungszulage. Konkret heißt das, Unternehmen können erstmalig rückwirkend eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung, externe Forschungsaufträge und sogar F&E Eigenleistungen von Einzelunternehmern fördern lassen, die nach dem 01.01.2020 gestartet wurden.
Wer kann an Horizont Europa teilnehmen?
Unternehmen, Forschungsinstitute, Universitäten, Einzelpersonen und Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten sowie aus assoziierten Ländern können sich um Mittel aus Horizont Europa bewerben. Teilweise können auch Organisationen aus Nicht-EU-Ländern teilnehmen, abhängig von den spezifischen Regeln des jeweiligen Aufrufs.
Welche Arten von Projekten werden durch Horizont Europa gefördert?
Horizont Europa fördert eine Vielzahl von Projekten, von Grundlagenforschung bis hin zu marktnahen Innovationen, einschließlich Kooperationsprojekte, Forschung für KMUs, Start-up-Finanzierungen und Projekte, die sich mit gesellschaftlichen Herausforderungen wie Klimawandel, Gesundheit und digitaler Transformation befassen.
Wie läuft das Antragsverfahren für Horizont Europa ab?
Anträge für Horizont Europa müssen durch das Funding and Tenders Portal der Europäischen Kommission eingereicht werden. Dort finden Sie alle offenen Ausschreibungen und die spezifischen Anforderungen für jede Fördermöglichkeit.
Gibt es Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen von Horizont Europa?
Ja, Horizont Europa fördert die Zusammenarbeit zwischen Forschern, Unternehmen und anderen Akteuren aus verschiedenen Ländern, um die Entwicklung und den Austausch von Wissen zu erleichtern. Partnerschaften können innerhalb Europas und international gebildet werden.
Welche Unterstützung gibt es für Antragsteller im Rahmen von Horizont Europa?
Die Europäische Kommission bietet zahlreiche Informationsressourcen, Leitfäden und Hilfswerkzeuge an, um Antragstellern bei der Vorbereitung ihrer Anträge zu helfen. Es gibt auch nationale Kontaktstellen, die spezifische Unterstützung und Beratung bieten können.